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Ihr Entlastungsdienst für pflegende Angehörige
von Menschen mit Demenz in Stein am Rhein

glücklich daheim
Antworten zu Fragen rund um die Betreuung und Pflege
Welche Vorteile bietet eine Betreuung zuhause?
Bei Betreuung zuhause müssen Seniorinnen und Senioren mit einer Demenzerkrankung ihre gewohnte Umgebung nicht verlassen. Sie leben weiterhin dort, wo sie sich am wohlsten fühlen. Das liebgewonnene, vertraute Umfeld bleibt erhalten. Individuelle Betreuung bedeutet auch, dass der gewohnte Tagesablauf beibehalten und auf persönliche Bedürfnisse jederzeit eingegangen werden kann.
Gibt es ein Minimum an Betreuungsstunden, das gebucht werden muss?
Grundsätzlich bietet lebenswert Betreuung Einsätze ab 1 Stunde an. Stundenweise Betreuungseinsätze im Rheintal ohne Anfahrtskosten.
Was unterscheidet lebenswert Betreuung?
Es handelt sich dabei um eine Eins-zu-Eins-Betreuung durch dieselbe Person - mich Silvia Hardegen. Ich habe von Natur aus eine äusserst ausgeglichene, geduldige und liebevolle Art - der Mensch und die Menschenwürde stehen bei mir im Vordergrund. Mein Ziel ist, dass der/die Betroffene grösstmögliche Lebensqualität erlebt und der pflegende Angehörige bei der Pflege und Betreuung gesund bleibt. Dies möchte ich durch Vermittlung von Wissen, konkrete Hilfe und Einfühlungsvermögen erreichen. Gegenseitige Wertschätzung und eine gesunde Portion Leichtigkeit sollen dazu beitragen, die Situation pflegender Angehöriger zu stärken und sie ein Stück weit ins „normale Leben“ zurückzuholen.
Ich habe einen Berufsmaturitätsabschluss, einen Rucksack voller Lebenserfahrung und bin zertifizierte Pflegerin und Demenzbetreuerin. Mein Entlastungsdienst ist unbürokratisch; flexibel, persönlich, unkompliziert.
Werden meine Betreuungsleistungen von der Krankenkasse (Grundversicherung) nach KVG übernommen?
Insbesondere bei der Finanzierung der Betreuung bestehen grosse Lücken. Umso wichtiger ist es, alle übrigen Möglichkeiten, die das schweizerische Sozialversicherungssystem bietet, auszuschöpfen. Wenn Sie bei der Verrichtung der alltäglichen Angelegenheiten, Betreuung und Begleitung auf die Hilfe von Drittpersonen angewiesen sind, haben Sie Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der IV oder AHV. Dieser Anspruch besteht unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Die Hilfslosigkeit muss aber während mindestens eines Jahres bestanden haben. Die Höhe der Hilfslosenentschädigung richtet sich nach dem Grad der Hilfslosigkeit.
Ablauf nach der ersten Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon
Gerne besuche ich Sie unverbindlich zu einem ersten Kennenlern-Gespräch.